Schamanisches Heilwissen

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April 2011, Kalur Nikolaus Koronowski


Was sagt das Gesetz zum Thema "geistiges Heilen"?

Es geht bei "geistigen Heilen" insbesondere um die Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Klienten. Daher ist die Art der Ausübung dieser Tätigkeit von der Arbeit von Ärzten und Heilpraktikern oder Therapeuten zu unterscheiden. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Ich mache den Auftraggeber oder Klienten vor der Beratung darauf aufmerksam, dass ich nicht für einen Arzt gehalten werde und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt werden kann. Eine Diagnose zu den benannten Symptomen des Klienten wird daher von mir nicht gegeben! Bei meiner Heilberatung geht es um die tatsächliche Herkunft der Krankheit und nicht um die Analyse oder Erforschung von Symptomen [vgl. auch Rubrik "Heilung"].

Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Heiler aufklärende Hinweise in Form von einem deutlich sichtbaren Aushang oder einem Merkblatt [101 KB] welches vor der Behandlung bzw. Beratung dem Klienten oder Auftraggeber vorgelegt wird.

Hier erhalten Sie als Download die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2004. Darin wird beschrieben, dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis erforderlich ist.

[kann hier als pdf-Format eingesehen werden] [57 KB]